Die Höhenanforderungen für Nettoinhaltszeichen variieren je nach den verschiedenen Nettoinhaltsbereichen. Die spezifischen Anforderungen lauten wie folgt:
Bei einem Nettoinhalt von höchstens 50 Gramm sollte die Mindesthöhe der Zeichen 2 mm nicht unterschreiten.
Bei einem Nettoinhalt zwischen 50 Gramm und 200 Gramm sollte die Mindesthöhe der Zeichen 3 mm nicht unterschreiten.
Bei einem Nettoinhalt zwischen 200 Gramm und 1 Kilogramm sollte die Mindesthöhe der Zeichen 4 mm nicht unterschreiten.
Bei einem Nettoinhalt von mehr als 1 Kilogramm sollte die Mindesthöhe der Zeichen 6 mm nicht unterschreiten.
GB 7718-2011 „International Food Safety Standard – Allgemeine Regeln für die Kennzeichnung vorverpackter Lebensmittel“ 4.1.5.2 legt Folgendes fest:
Der Nettoflüssigkeitsinhalt im Verpackung (Behälter) ist in folgender Form in Anlehnung an die gesetzliche Maßeinheit anzugeben:
a) Flüssige Lebensmittel, gemessen in Volumenlitern (L) (1), Millilitern (ml) (ml) oder nach Masse Gramm (g), Kilogramm (kg);
b) Feste oder flüssige Kosmetika, gemessen in Gramm (g) und Kilogramm (kg);
c) Halbfeste oder viskose Kosmetika, gemessen in Gramm (g), Kilogramm (kg) oder Litern (リ), Millilitern (ml) (mI) nach Volumen.
Die Nettoinhaltsposition erfordert, dass der Nettoinhalt auf derselben Seite wie der Kosmetikname gekennzeichnet werden sollte, damit Verbraucher die Kennzeichnung des Nettoinhalts leicht erkennen können, während sie den Kosmetiknamen sehen.
GB7718-2011 „Internationaler Standard für die Sicherheit von Kosmetika“ Allgemeine Regeln für die Kennzeichnung vorverpackter Kosmetika 4.1.5.5 Der Nettoinhalt sollte auf derselben Anzeigetafel wie der Kosmetikname auf dem Verpackung oder dem Behälter angegeben werden.
| Katalogliste | Nettoinhalt beschriften (Q) | Mindesthöhe der Zeichen (Q) |
| 1 | Q<50g、Q<50ml | 2 Millimeter (ml) |
| 2 | 50g | 3 Millimeter (ml) |
| 3 | 200g | 4 Millimeter (ml) |
| 4 | Q>1000g、Q>1000ml | 6 Millimeter (ml) |
Auf dem Etikett wurde nicht die in der Norm geforderte Maßeinheit (1000 g) verwendet, was nicht den Bestimmungen von 4.1.5.3 von GB7718 „Allgemeine Regeln für die Etikettierung vorverpackter Kosmetika“ entspricht. Der auf dem Etikett angegebene Nettoinhalt beträgt 1000 g, was zum Nettoinhalt Q>1000 g gehört. Die Maßeinheit sollte in Kilogramm (kg) angegeben werden, beispielsweise „Nettoinhalt/Spezifikation: 1kg“.
Oftmals werden die Begriffe „Nettoinhalt“, „numerische Zeichen“ und „Maßeinheiten“ bei der Gestaltung und Herstellung von Etiketten nicht als Ganzes berücksichtigt, was dazu führt, dass man sich nur auf die Höhe numerischer Zeichen konzentriert und die Höhe der Wörter vernachlässigt. Nettoinhalt‘ und Maßeinheiten, was dazu führt, dass die Mindesthöhe des Nettoinhalts stRing nicht den Standardanforderungen entspricht. Der Nettoinhalt umfasst drei Teile: Nettoinhalt, Zahlen und gesetzliche Maßeinheiten. Alle Zeichenhöhen in den drei Teilen müssen den Anforderungen entsprechen.
Der Titel „Nettoinhalt“ kann aufgrund falscher Leitwörter nur die drei Wörter „Nettoinhalt“ enthalten. Die Angabe von „Nettogewicht“, „Bruttogewicht“, „Kapazität“ usw. gehört zur nicht standardmäßigen Kennzeichnung von Nettoinhaltstiteln.
G87718-2011 Internationaler Standard für die Sicherheit von Kosmetika – Allgemeine Regeln für Verpackungsetiketten für Pre-Kosmetik. D4.1.5.1 legt fest, dass die Angabe des Nettoinhalts aus Nettoinhalt, Zahlen und gesetzlichen Maßeinheiten bestehen sollte.
Einheitenfehler: Was wir oft als „Kilogramm“ oder „Jin“ bezeichnen, gehört nicht zur gesetzlichen Maßeinheit. Die gesetzliche Maßeinheit sollte „Kilogramm“ oder „Kg“ sein, beispielsweise „Nettoinhalt: 1 Kilogramm“.