Verwandte Werbegesetze, die Sie bei der individuellen Gestaltung von Kartonverpackungen beachten sollten

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Verwandte Werbegesetze, die Sie bei der individuellen Gestaltung von Kartonverpackungen beachten sollten


Einführung in das Werberecht

Angenommen auf der 10. Sitzung des Ständigen Ausschusses des Achten Nationalen Volkskongresses am 27. Oktober 1994, überarbeitet auf der 14. Sitzung des Ständigen Ausschusses des Zwölften Nationalen Volkskongresses am 24. April 2015, erstmals überarbeitet gemäß dem Beschluss zur Änderung von fünfzehn Gesetzen, darunter das Gesetz der Volksrepublik China zum Schutz wild lebender Tiere, auf der 6. Sitzung des Ständigen Ausschusses von des Dreizehnten Nationalen Volkskongresses am 26. Oktober 2018 und zum zweiten Mal gemäß dem Beschluss zur Änderung von acht Gesetzen, darunter dem Gesetz der Volksrepublik China über Straßenverkehrssicherheit, auf der 28. Sitzung des Ständigen Ausschusses des Dreizehnten Nationalen Volkskongresses überarbeitet Volkskongress am 29. April 2021.

Der konkrete Inhalt des Werbegesetzes ist wie folgt

Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1: Um Werbeaktivitäten zu regulieren, die legitimen Rechte und Interessen der Verbraucher zu schützen, die gesunde Entwicklung der Werbebranche zu fördern und die soziale und wirtschaftliche Ordnung aufrechtzuerhalten, wurde dieses Gesetz formuliert.

Artikel 2: Auf dem Territorium der Volksrepublik China gilt dieses Gesetz für kommerzielle Werbeaktivitäten, bei denen Warenbetreiber oder Dienstleister direkt oder indirekt die von ihnen beworbenen Waren oder Dienstleistungen über bestimmte Medien und Formen vorstellen. Der in diesem Gesetz genannte Werbetreibende ist eine natürliche oder juristische Person oder eine andere Organisation, die selbst Werbung entwirft, produziert oder veröffentlicht oder andere mit der Werbung für Waren oder Dienstleistungen beauftragt.

Als Werbetreibender im Sinne dieses Gesetzes gelten natürliche Personen, juristische Personen oder andere Organisationen, die Aufträge für die Erbringung von Werbedesign-, Produktions- und Agenturdienstleistungen annehmen. Unter dem Begriff „Werbeverleger“ im Sinne dieses Gesetzes versteht man eine natürliche Person, eine juristische Person oder eine andere Organisation, die im Auftrag von Werbetreibenden Werbung für Werbetreibende oder Werbebetreiber veröffentlicht.

Der Begriff „Werbesprecher“ im Sinne dieses Gesetzes bezeichnet eine natürliche Person, eine juristische Person oder eine andere Organisation, die im eigenen Namen oder Bild in der Werbung Waren oder Dienstleistungen empfiehlt und nachweist, mit Ausnahme des Werbetreibenden.

Artikel 3: Werbung muss wahrheitsgetreu und legal sein und ihren Inhalt auf gesunde Weise wiedergeben, im Einklang mit den Anforderungen des Aufbaus der sozialistischen spirituellen Zivilisation und der Förderung der hervorragenden traditionellen Kultur der chinesischen Nation.

Artikel 4: Werbung darf keine falschen oder irreführenden Inhalte enthalten und Verbraucher nicht täuschen oder irreführen. Werbetreibende sollten für die Authentizität der Werbeinhalte verantwortlich sein.

Artikel 5 Werbetreibende, Werbebetreiber und Werbeverleger, die Werbeaktivitäten durchführen, müssen sich an Gesetze und Vorschriften halten, ehrlich und vertrauenswürdig sein und sich an einem fairen Wettbewerb beteiligen.

Artikel 6: Die Marktaufsichts- und Verwaltungsabteilung des Staatsrates ist für die Überwachung und Verwaltung der Werbung im ganzen Land verantwortlich, und die zuständigen Abteilungen des Staatsrates sind für die Werbeverwaltung in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Für die Überwachung und Verwaltung der Werbung in ihren jeweiligen Verwaltungsregionen sind die örtlichen Marktüberwachungs- und Verwaltungsabteilungen auf oder über der Kreisebene verantwortlich, während die zuständigen Abteilungen der lokalen Volksregierungen auf oder über der Kreisebene für die Werbeverwaltung innerhalb ihrer jeweiligen Verwaltungsregionen verantwortlich sind jeweiligen Verantwortungsbereich.

Artikel 7 Organisationen der Werbebranche müssen Branchennormen formulieren, die Selbstdisziplin der Branche stärken, die Entwicklung der Branche fördern, ihre Mitglieder bei Werbeaktivitäten im Einklang mit Gesetzen, Vorschriften und Satzungen anleiten und den Aufbau von Integrität in der Werbebranche fördern.

Kapitel 2 Richtlinien für Werbeinhalte

Artikel 8: Werbung, die Leistung, Funktion, Herkunftsort, Zweck, Qualität, Inhaltsstoffe, Preis, Hersteller, Verfallsdatum, Versprechen usw. von Waren oder Inhalt, Anbieter, Form, Qualität, Preis, Versprechen usw. zum Ausdruck bringt. der Dienstleistungen müssen genau, klar und verständlich sein.

Wenn in der Werbung darauf hingewiesen wird, dass die beworbenen Waren oder Dienstleistungen von Geschenken begleitet werden, sollten Art, Spezifikationen, Menge, Dauer und Art der begleitenden Geschenke klar angegeben werden.

Die Inhalte, die laut Gesetzen und Verwaltungsvorschriften in Anzeigen klar zum Ausdruck gebracht werden müssen, sollten prominent und deutlich zum Ausdruck gebracht werden.

Artikel 9: In der Werbung sind die folgenden Situationen nicht zulässig:

(1) Verwendung oder verdeckte Verwendung der Nationalflagge, der Nationalhymne, des nationalen Emblems, der Militärflagge, des Militärliedes und des militärischen Emblems der Volksrepublik China;

(2) Verwendung oder indirekte Verwendung des Namens oder Bildes von Staatsorganen oder Staatsorganpersonal;

(3) Verwenden Sie Begriffe wie „nationale Ebene“, „höchste Ebene“, „beste“ usw.;

(4) Die Würde oder die Interessen des Landes gefährden und Staatsgeheimnisse preisgeben:

(5) Beeinträchtigung der sozialen Stabilität und Schädigung öffentlicher Interessen;

(6) GefährdungRing der Sicherheit von Personen und Eigentum sowie Verletzung der Privatsphäre;

(7) Behinderung der öffentlichen Ordnung oder Verletzung guter sozialer Anpassungs;

(8) Inhalte, die Obszönität, Pornografie, Glücksspiel, Aberglaube, Terror und Gewalt enthalten;

(9) Inhalte, die Diskriminierung aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit, Rasse, Religion oder des Geschlechts enthalten;

(10) Behinderung des Schutzes der Umwelt, der natürlichen Ressourcen oder des kulturellen Erbes:

(11) Andere Situationen, die durch Gesetze und Verwaltungsvorschriften verboten sind.

Artikel 10: Werbung darf die körperliche und geistige Gesundheit von Minderjährigen und Menschen mit Behinderungen nicht schädigen.

Artikel 11: Wenn für Angelegenheiten im Zusammenhang mit Werbeinhalten eine Verwaltungslizenz erforderlich ist, muss diese mit dem lizenzierten Inhalt im Einklang stehen.

Anzeigen, die Daten, statistische Informationen, Umfrageergebnisse, Zusammenfassungen, Zitate und andere zitierte Inhalte verwenden, sollten wahrheitsgemäß und korrekt sein und die Quelle angeben. Wenn der zitierte Inhalt einen Anwendungsbereich und eine Gültigkeitsdauer hat, sollte dies klar angegeben werden.

Artikel 12: Wenn es sich bei der Werbung um patentierte Produkte oder patentierte Methoden handelt, sind die Patentnummer und die Patentart anzugeben.

Wer keine Patentrechte erlangt hat, darf in der Werbung nicht fälschlicherweise behaupten, Patentrechte erworben zu haben.

Verbieten Sie die Verwendung von Patentanmeldungen, denen keine Patentrechte gewährt wurden, und von Patenten, die gekündigt, widerrufen oder für ungültig erklärt wurden, zu Werbezwecken.

Artikel 13: Werbung darf die Waren oder Dienstleistungen anderer Hersteller und Betreiber nicht herabsetzen.

Artikel 14: Werbung muss einen Wiedererkennungswert haben, der es Verbrauchern ermöglicht, sie als Werbung zu identifizieren. Massenmedien dürfen Werbung nicht indirekt in Form von Nachrichtenberichten veröffentlichen. In den Massenmedien veröffentlichte Werbung sollte deutlich darauf hinweisen

Werbung sollte von anderen nicht werblichen Informationen unterschieden werden und die Verbraucher nicht irreführen.

Radio- und Fernsehsender müssen die Vorschriften der zuständigen Abteilungen des Staatsrates über die Dauer und Art der Werbung einhalten und klare Angaben zur Werbedauer machen.

Artikel 15: Für spezielle Arzneimittel wie Anästhetika, Psychopharmaka, toxische Arzneimittel für medizinische Zwecke, radioaktive Arzneimittel, Arzneimittelvorläuferchemikalien, Arzneimittel, medizinische Geräte und Behandlungsmethoden zur Drogenrehabilitation darf nicht geworben werden.

Andere als die im vorstehenden Absatz genannten verschreibungspflichtigen Arzneimittel dürfen nur in medizinischen und pharmazeutischen Fachpublikationen beworben werden, die gemeinsam von der Gesundheitsverwaltungsabteilung des Staatsrates und der Arzneimittelregulierungsabteilung des Staatsrates benannt werden.

Artikel 16: Werbung für medizinische Behandlung, Arzneimittel und medizinische Geräte darf nicht den folgenden Inhalt enthalten:

(1) Eine Behauptung oder Garantie der Wirksamkeit oder Sicherheit;

(2) Erläutern Sie die Heilungsrate oder effektive Rate.

(3) Vergleichen Sie die Wirksamkeit und Sicherheit mit anderen Arzneimitteln, medizinischen Geräten oder anderen medizinischen Einrichtungen.

(4) Verwendung von Werbesprechern als Empfehlungen und Beweise; (5) Andere Inhalte, die durch Gesetze und Verwaltungsvorschriften verboten sind.

Der Inhalt der Arzneimittelwerbung darf nicht im Widerspruch zu den von der Arzneimittelregulierungsabteilung des Staatsrates genehmigten Anweisungen stehen und muss deutlich auf Kontraindikationen und Nebenwirkungen hinweisen. In der Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel sollte der deutliche Hinweis angebracht sein: „Diese Werbung ist nur für medizinisches und pharmazeutisches Fachpersonal bestimmt“, während in der Werbung für rezeptfreie Arzneimittel der deutliche Hinweis angebracht sein sollte: „Bitte kaufen und verwenden Sie das Arzneimittel gemäß der Gebrauchsanweisung oder unter Anleitung des Apothekers.“ '. In der Werbung für Medizinprodukte, die für den persönlichen Gebrauch empfohlen werden, sollte der deutliche Hinweis „Bitte lesen Sie die Gebrauchsanweisung des Produkts sorgfältig durch oder kaufen und verwenden Sie es unter Anleitung von medizinischem Personal“ erfolgen. Wenn in der Registrierungsbescheinigung von Medizinprodukten Kontraindikationen oder Vorsichtsmaßnahmen aufgeführt sind, sollte in der Werbung deutlich darauf hingewiesen werden: „Einzelheiten zu Kontraindikationen oder Vorsichtsmaßnahmen finden Sie in der Bedienungsanleitung“.

Artikel 17: Mit Ausnahme von Werbung für medizinische Behandlungen, Medikamente und medizinische Geräte ist die Verwendung jeglicher anderer Werbung, die sich auf die Behandlung von Krankheiten bezieht, verboten. Auch medizinische Sprache oder Sprache, die die beworbenen Waren leicht mit Medikamenten und medizinischen Geräten verwechseln kann, ist verboten gebraucht,

Artikel 18: Werbung für gesunde Lebensmittel darf folgende Inhalte nicht enthalten:

(1) Eine Behauptung oder Garantie der Wirksamkeit oder Sicherheit;

(2) Einbeziehung von Funktionen zur Krankheitsprävention und -behandlung;

(3) Behauptung oder Andeutung, dass Werbeprodukte zum Schutz der Gesundheit notwendig seien:

(4) Vergleichen Sie es mit Medikamenten und anderen gesunden Lebensmitteln:

(5) Verwendung von Werbesprechern als Empfehlungen und Beweise;

(6) Andere Inhalte, die durch Gesetze und Verwaltungsvorschriften verboten sind.

In der Werbung für gesunde Lebensmittel sollte deutlich darauf hingewiesen werden, dass „dieses Produkt Medikamente nicht ersetzen kann“.

Artikel 19 Radiosender, Fernsehsender, Zeitungs- und audiovisuelle Verlage sowie Anbieter von Internet-Informationsdiensten dürfen keine Werbung für medizinische Behandlung, Medikamente, medizinische Geräte und gesunde Lebensmittel in verschleierter Form veröffentlichen, indem sie Gesundheit und Gesundheitswissen vermitteln.

Artikel 20: Es ist verboten, in Massenmedien oder an öffentlichen Orten Werbung für Milchprodukte, Getränke und andere Lebensmittel für Säuglinge zu veröffentlichen, die angeblich die Muttermilch ganz oder teilweise ersetzen.

Artikel 21: Werbung für Pestizide, Tierarzneimittel, Futtermittel und Futtermittelzusatzstoffe darf folgende Inhalte nicht enthalten:

(1) Eine Behauptung oder Garantie der Wirksamkeit oder Sicherheit;

(2) Verwendung der Namen oder Bilder von Forschungseinrichtungen, akademischen Einrichtungen, Technologieförderungsagenturen, Industrieverbänden, Fachleuten und Benutzern als Empfehlungsnachweis;

(3) Angabe der Effizienz;

(4) Text, Sprache oder Bilder, die gegen Sicherheitsvorschriften verstoßen;

(5) Andere Inhalte, die durch Gesetze und Verwaltungsvorschriften verboten sind.

Artikel 22: Es ist verboten, Tabakwerbung in Massenmedien, an öffentlichen Orten, in öffentlichen Verkehrsmitteln oder im Freien zu veröffentlichen. Es ist verboten, Tabakwerbung jeglicher Art an Minderjährige zu versenden.

Es ist verboten, Werbung oder öffentliche Ankündigungen anderer Waren oder Dienstleistungen zu verwenden, um den Namen, die Marke, Verpackung, die Dekoration und ähnliche Inhalte von Tabakprodukten zu bewerben. Die von Herstellern oder Verkäufern von Tabakerzeugnissen herausgegebenen Verlagerungs-, Umbenennungs-, Einstellungsmitteilungen usw. dürfen weder den Namen noch das Markenzeichen, Verpackung, die Dekoration oder ähnliche Inhalte von Tabakerzeugnissen enthalten.

Artikel 23: Werbung für alkoholische Getränke darf folgende Inhalte nicht enthalten:

(1) Anstiftung, Förderung oder Förderung unkontrollierten Alkoholkonsums;

(2) Der Akt des Alkoholkonsums erscheint;

(3) Aktivitäten wie das Fahren eines Autos, Bootes, Flugzeugs usw. ausführen;

(4) Ausdrücken oder andeuten, dass das Trinken von Alkohol Anspannung und Angst lindert, die körperliche Stärke steigert usw.

Artikel 24: Bildungs- und Ausbildungsanzeigen dürfen folgende Inhalte nicht enthalten:

(1) Machen Sie explizite oder implizite Garantiezusagen hinsichtlich der Weiterbildung, des Bestehens von Prüfungen, des Erwerbs von Abschlüssen oder Qualifikationszertifikaten oder der Wirksamkeit von Bildung und Ausbildung;

(2) explizite oder implizite Angabe der Beteiligung relevanter Prüfungseinrichtungen, ihrer Mitarbeiter und Prüfungsprüfer an Aus- und Weiterbildung;

(3) Verwendung der Namen oder Bilder von Forschungseinrichtungen, akademischen Einrichtungen, Bildungseinrichtungen, Industrieverbänden, Fachleuten und Begünstigten als Empfehlungen oder Nachweise.

Artikel 25: Werbung für Waren oder Dienstleistungen mit erwarteten Investitionsrenditen, wie z. B. Investitionsförderung, muss angemessene Warnungen oder Warnungen vor potenziellen Risiken und Risikohaftung enthalten und darf nicht den folgenden Inhalt enthalten:

(1) Garantieverpflichtungen in Bezug auf zukünftige Auswirkungen, Renditen oder damit verbundene Situationen eingehen, Kapitalerhalt, risikofreie oder garantierte Renditen zum Ausdruck bringen oder implizieren, sofern der Staat nichts anderes vorschreibt;

(2) Verwendung der Namen oder Bilder von akademischen Einrichtungen, Branchenverbänden, Fachleuten und Begünstigten als Empfehlungen oder Nachweise.

Artikel 26: Immobilienanzeigen müssen wahrheitsgemäße Informationen über Wohneinheiten enthalten, wobei die Fläche entweder als Gebäudefläche oder als innere Gebäudefläche angegeben ist, und dürfen nicht den folgenden Inhalt enthalten:

(1) Versprechen einer Wertsteigerung oder Investitionsrendite;

(2) Stellen Sie den Projektstandort anhand der Zeit dar, die das Projekt benötigt, um einen bestimmten Referenzpunkt zu erreichen.

(3) Verstoß gegen nationale Vorschriften zum Preismanagement;

(4) Irreführende Förderung von Transport-, Handels-, Kultur- und Bildungseinrichtungen sowie anderen kommunalen Bedingungen bei Planung oder Bau.

Artikel 27: In der Werbung für Nutzpflanzensamen, Waldsamen, Grassamen, Zuchtvieh und Geflügel, Wassersetzlinge und Zucht müssen der Sortenname, die biologische Leistung, das Wachstum oder der Ertrag, die Qualität, die Resistenz und der besondere Verwendungswert wahrheitsgemäß, klar und deutlich angegeben werden , wirtschaftlicher Wert, geeigneter Pflanz- oder Zuchtumfang und -bedingungen und dürfen nicht den folgenden Inhalt enthalten:

(1) wissenschaftlich nicht überprüfbare Behauptungen aufstellen;

(2) Eine Behauptung oder Garantie der Wirksamkeit;

(3) Analysieren, prognostizieren Sie wirtschaftliche Vorteile oder machen Sie garantierte Zusagen;

(4) Verwendung der Namen oder Bilder von Forschungseinrichtungen, akademischen Einrichtungen, Technologieförderungsagenturen, Industrieverbänden, Fachleuten und Benutzern als Empfehlungsnachweis.

Artikel 28: Wenn eine Werbung Verbraucher mit falschen oder irreführenden Inhalten täuscht oder irreführt, handelt es sich um falsche Werbung. Jede der folgenden Situationen in einer Anzeige gilt als falsche Werbung:

(1) Waren oder Dienstleistungen, die nicht existieren;

(2) Leistung, Funktion, Herkunftsort, Verwendung, Qualität, Spezifikationen, Inhaltsstoffe, Preis, Hersteller, Verfallsdatum, Verkaufsstatus und frühere Ehrungen der Waren oder Inhalt, Anbieter, Form, Qualität, Preis, Verkauf Status und frühere Auszeichnungen der Leistungen sowie die mit den Waren oder Dienstleistungen verbundenen Versprechen nicht der tatsächlichen Situation entsprechen und einen erheblichen Einfluss auf das Kaufverhalten haben;

(3) Verwendung erfundener, gefälschter oder nicht überprüfbarer wissenschaftlicher Forschungsergebnisse, statistischer Daten, Umfrageergebnisse, Zusammenfassungen, Zitate und anderer Informationen als Beweismaterial;

(4) Vortäuschen der Auswirkungen der Nutzung von Waren oder des Erhalts von Dienstleistungen;

(5) Andere Situationen, in denen falsche oder irreführende Inhalte verwendet werden, um Verbraucher zu täuschen oder in die Irre zu führen.

Kapitel 3 Werbeverhaltensnormen

Artikel 29: Radiosender, Fernsehsender und Zeitungsverlage, die Werbeveröffentlichungen betreiben, müssen über spezialisierte Institutionen verfügen, die sich mit Werbegeschäften befassen und über das erforderliche Personal verfügen sowie über für die Werbeveröffentlichung geeignete Veranstaltungsorte und Geräte verfügen.

Artikel 30: Werbetreibende, Werbebetreiber und Werbeverleger schließen schriftliche Verträge gemäß dem Gesetz über Werbeaktivitäten ab.

Artikel 31: Werbetreibende, Werbebetreiber und Werbeverleger dürfen bei Werbeaktivitäten keinerlei unlauteren Wettbewerb betreiben.

Artikel 32: Werbetreibende, die die Gestaltung, Produktion und Veröffentlichung von Werbung beauftragen, müssen Werbebetreibern und Verlegern juristische Geschäftsqualifikationen anvertrauen.

Artikel 33: Werbetreibende oder Werbebetreiber, die den Namen oder das Bild anderer in der Werbung verwenden, müssen im Voraus ihre schriftliche Zustimmung einholen; Bei Verwendung des Namens oder Bildes einer Person ohne oder mit eingeschränkter Handlungsfähigkeit ist die vorherige Zustimmung des Vormunds einzuholen.

Artikel 34: Werbebetreiber und Verlage müssen das Registrierungs-, Überprüfungs- und Archivverwaltungssystem für Werbeunternehmen gemäß den einschlägigen nationalen Vorschriften einrichten und verbessern.

Werbebetreiber und Verlage müssen relevante Belege überprüfen und den Inhalt von Anzeigen gemäß den Gesetzen und Verwaltungsvorschriften überprüfen. Werbebetreiber dürfen keine Design-, Produktions- oder Agenturdienstleistungen für Anzeigen mit inkonsistentem Inhalt oder unvollständigen Belegen erbringen und Werbeverleger dürfen diese nicht veröffentlichen.

Artikel 35: Werbebetreiber und Verlage veröffentlichen ihre Gebührenstandards und -methoden.

Artikel 36: Die Informationen, die Werbeverleger Werbetreibenden und Werbebetreibern zur Verfügung stellen, wie z. B. Reichweite, Bewertungen, Klickraten und Auflage, müssen wahrheitsgemäß sein.

Artikel 37: Keine Einheit oder Einzelperson darf Werbung für Produkte oder Dienstleistungen entwerfen, produzieren, als Agent fungieren oder veröffentlichen, deren Herstellung oder Verkauf aufgrund von Gesetzen und Verwaltungsvorschriften verboten ist, oder für Waren oder Dienstleistungen, für die Werbung verboten ist.

Artikel 38: Werbesprecher, die in der Werbung Empfehlungen oder Zertifizierungen für Waren oder Dienstleistungen abgeben, müssen ihre Empfehlungen oder Zertifizierungen auf Tatsachen stützen, die Bestimmungen dieses Gesetzes und relevanter Verwaltungsvorschriften einhalten und dürfen keine Empfehlungen oder Zertifizierungen für Waren oder Dienstleistungen abgeben, die sie anbieten nicht verwendet oder erhalten haben.

Minderjährige unter zehn Jahren dürfen nicht als Werbesprecher eingesetzt werden.

Einzelpersonen, juristische Personen oder andere Organisationen, gegen die seit weniger als drei Jahren Verwaltungsstrafen verhängt wurden, weil sie Empfehlungen oder Beweise in unwahren Werbeanzeigen abgegeben haben, dürfen nicht als Werbesprecher eingesetzt werden.

Artikel 39: In Grund- und weiterführenden Schulen oder Kindergärten dürfen keine Werbeaktivitäten durchgeführt werden, und es darf keine Werbung veröffentlicht oder durch Lehrbücher, Lehrmittel, Schuluniformen, Schulbusse usw. für Grund- und weiterführende Schüler und Kleinkinder verschleiert werden. mit Ausnahme von öffentlich-rechtlichen Werbeanzeigen.

Artikel 40: Werbung für medizinische, pharmazeutische, gesunde Lebensmittel, medizinische Geräte, Kosmetika, alkoholische Getränke, Schönheitsprodukte sowie Werbung für Online-Spiele, die der körperlichen und geistigen Gesundheit von Minderjährigen abträglich ist, darf nicht in Massenmedien veröffentlicht werden, die sich an Minderjährige richten. Werbung für Waren oder Dienstleistungen, die sich an Minderjährige unter vierzehn Jahren richtet, darf folgende Inhalte nicht enthalten:

(1) Eltern davon überzeugen, Werbeprodukte oder -dienstleistungen zu kaufen;

(2) Kann dazu führen, dass sie unsicheres Verhalten nachahmen.

Artikel 41: Lokale Volksregierungen auf Kreisebene oder darüber müssen entsprechende Abteilungen einrichten, um die Überwachung und Verwaltung der Nutzung von Plätzen, Räumen, Einrichtungen usw. im Freien zu stärken, Außenwerbung zu veröffentlichen und Pläne und Sicherheitsanforderungen für die Installation zu formulieren Außenwerbung.

Die Verwaltungsmaßnahmen für Außenwerbung werden durch örtliche Vorschriften und örtliche Regierungsvorschriften festgelegt.

Artikel 42: Unter folgenden Umständen darf keine Außenwerbung angebracht werden:

(1) Nutzung von Verkehrssicherheitseinrichtungen und Verkehrszeichen;

(2) Beeinflusst die Nutzung kommunaler öffentlicher Einrichtungen, Verkehrssicherheitseinrichtungen, Verkehrsschilder, Brandschutzeinrichtungen und Brandschutzschilder;

(3) Behinderung der Produktion oder des Lebens von Menschen, Schädigung des Erscheinungsbildes der Stadt;

(4) Es wird in den Gebäudekontrollzonen von Staatsorganen, Einheiten zum Schutz von Kulturdenkmälern, Aussichtspunkten usw. oder in Bereichen aufgestellt, in denen Außenwerbung von den lokalen Volksregierungen auf Kreisebene oder darüber verboten ist.

Artikel 43: Ohne die Zustimmung oder Aufforderung der betroffenen Parteien darf keine Einheit oder Einzelperson Werbung an ihre Wohnungen, Transportfahrzeuge usw. senden.

Anzeigen werden ihnen nicht in elektronischer Form zugesandt. Bei der elektronischen Übermittlung von Werbung sollten die wahre Identität und die Kontaktinformationen des Absenders klar angegeben werden und dem Empfänger die Möglichkeit gegeben werden, den weiteren Empfang zu verweigern.

Artikel 44 Die Bestimmungen dieses Gesetzes gelten für Werbeaktivitäten im Internet. Die Nutzung des Internets zum Veröffentlichen und Versenden von Werbung hat keinen Einfluss auf die normale Nutzung des Netzwerks durch die Nutzer. Auf Internetseiten veröffentlichte Werbung in Form von Pop-Ups,

Das Schließschild sollte gut sichtbar markiert sein, um sicherzustellen, dass es mit einem Klick geschlossen werden kann.

Artikel 45 Der Administrator öffentlicher Orte, Telekommunikationsunternehmen oder Anbieter von Internet-Informationsdiensten muss verhindern, dass sie illegale Werbung senden oder veröffentlichen, indem sie ihre Orte oder Informationsübertragungs- und Veröffentlichungsplattformen nutzen, die ihnen bekannt sind oder bekannt sein sollten.

Kapitel 4 Aufsicht und Management

Artikel 46: Werbung für medizinische Behandlung, Arzneimittel, medizinische Geräte, Pestizide, Tierarzneimittel und Reformkost sowie andere Werbung, die aufgrund von Gesetzen und Verwaltungsvorschriften überprüft werden muss, wird von den zuständigen Abteilungen überprüft (im Folgenden als bezeichnet). Werbebewertungsagenturen) vor der Veröffentlichung; Ohne Prüfung darf es nicht veröffentlicht werden.

Artikel 47: Werbetreibende, die eine Werbeüberprüfung beantragen, müssen der Werbeüberprüfungsbehörde im Einklang mit den Gesetzen und Verwaltungsvorschriften relevante Belege vorlegen.

Überwachungs- und Managementabteilung. Die Werbeprüfungsbehörde veröffentlicht genehmigte Anzeigen unverzüglich der Öffentlichkeit.

Artikel 48: Keine Einheit oder Einzelperson darf Werbeprüfungs- und Genehmigungsdokumente fälschen, ändern oder übertragen.

Artikel 49: Marktaufsichts- und Verwaltungsabteilungen können bei der Erfüllung ihrer Aufgaben der Werbeaufsicht und -verwaltung folgende Befugnisse ausüben:

(1) Durchführung von Vor-Ort-Inspektionen an Orten, an denen der Verdacht besteht, dass illegale Werbeaktivitäten durchgeführt werden;

(2) Erkundigen Sie sich nach mutmaßlichen illegalen Parteien oder ihren gesetzlichen Vertretern, Hauptverantwortlichen und anderem relevanten Personal und ermitteln Sie relevante Einheiten oder Einzelpersonen.

(3) Von den Parteien, die im Verdacht stehen, gegen das Gesetz verstoßen zu haben, die Vorlage relevanter Belege innerhalb einer bestimmten Frist verlangen;

(4) Durchsuchen und Kopieren von Verträgen, Quittungen, Geschäftsbüchern, Werbearbeiten und anderen relevanten Materialien im Zusammenhang mit mutmaßlich illegaler Werbung;

(5) Versiegelung, Beschlagnahme und Beschlagnahme von Werbematerialien, Geschäftsutensilien, Ausrüstung und anderem Eigentum, das in direktem Zusammenhang mit mutmaßlicher illegaler Werbung steht;

(6) Anordnung, die Veröffentlichung mutmaßlich illegaler Werbung auszusetzen, die schwerwiegende Folgen haben könnte;

(7) Sonstige durch Gesetze und Verwaltungsvorschriften vorgeschriebene Befugnisse.

Die Marktaufsichts- und Managementabteilung muss das Werbeüberwachungssystem einrichten und verbessern, die Überwachungsmaßnahmen perfektionieren und illegales Werbeverhalten rechtzeitig im Einklang mit dem Gesetz aufdecken und untersuchen.

Artikel 50: Die Marktaufsichts- und Verwaltungsabteilung des Staatsrates formuliert gemeinsam mit den zuständigen Abteilungen des Staatsrates Normen für die Veröffentlichung von Werbung in den Massenmedien.

Artikel 51: Wenn die Marktaufsichts- und Verwaltungsabteilung ihre Befugnisse gemäß den Bestimmungen dieses Gesetzes ausübt, müssen die Parteien unterstützen und zusammenarbeiten und dürfen nicht verweigern oder behindern.

Artikel 52: Marktüberwachungs- und -verwaltungsabteilungen, relevante Abteilungen und ihre Mitarbeiter sind verpflichtet, alle Geschäftsgeheimnisse, von denen sie im Zuge der Werbeaufsichts- und -verwaltungstätigkeiten Kenntnis erlangen, vertraulich zu behandeln.

Artikel 53: Jede Einheit oder Einzelperson hat das Recht, Verstöße gegen dieses Gesetz bei der Marktaufsichts- und Verwaltungsabteilung und den zuständigen Abteilungen zu beschweren oder zu melden. Die Marktaufsichts- und Verwaltungsabteilung und die zuständigen Abteilungen müssen die Telefon-, Post- oder E-Mail-Adresse für die Annahme von Beschwerden oder Meldungen an die Gesellschaft öffentlich bekannt geben. Die Abteilung, die die Beschwerde oder den Bericht erhält, muss diese innerhalb von sieben Arbeitstagen ab dem Datum des Eingangs bearbeiten und den Beschwerdeführer oder Berichterstatter informieren.

Wenn die Marktaufsichts- und Managementabteilung und die zuständigen Abteilungen ihre Pflichten nicht in Übereinstimmung mit dem Gesetz erfüllen, hat jede Einheit oder Einzelperson das Recht, sich an ihre Vorgesetzten oder Aufsichtsbehörden zu wenden. Die Agentur, die die Meldung erhält, hat diese in Übereinstimmung mit dem Gesetz zu behandeln und den Meldenden unverzüglich über die Ergebnisse der Bearbeitung zu informieren.

Die zuständigen Abteilungen sollten Beschwerden und Informanten vertraulich behandeln.

Artikel 54: Verbraucherverbände und andere Verbraucherorganisationen führen im Einklang mit dem Gesetz eine soziale Aufsicht über Verhaltensweisen durch, die gegen die Bestimmungen dieses Gesetzes verstoßen, veröffentlichen falsche Werbung, die die legitimen Rechte und Interessen der Verbraucher verletzt, und anderes Verhaltensweisen, die dem öffentlichen Interesse schaden.

Kapitel 5 Gesetzliche Haftung

Artikel 55 Wer durch die Veröffentlichung falscher Werbung gegen die Bestimmungen dieses Gesetzes verstößt, wird von der Marktaufsichts- und Verwaltungsabteilung angewiesen, die Veröffentlichung von Werbung einzustellen, und der Werbetreibende wird angewiesen, die Auswirkungen im entsprechenden Umfang zu beseitigen. Es wird ein Bußgeld in Höhe des Drei- bis Fünffachen der Werbungskosten verhängt. Sind die Werbekosten nicht kalkulierbar oder wesentlich niedriger, wird eine Geldstrafe von mindestens 200.000 Yuan, höchstens aber einer Million Yuan verhängt; Bei drei oder mehr rechtswidrigen Handlungen oder anderen schwerwiegenden Umständen innerhalb von zwei Jahren wird ein Bußgeld in Höhe des Fünf- bis Zehnfachen der Werbungskosten verhängt. Sind die Werbekosten nicht kalkulierbar oder deutlich niedriger, wird ein Bußgeld in Höhe von einer Million bis zwei Millionen Yuan verhängt und die zuständigen Behörden können das Werbevertriebsgeschäft einstellen und die Gewerbelizenz entziehen. Werbetreibende, Werbebetreiber und Werbeverleger, die die in den Absätzen 1 und 3 dieses Artikels genannten Handlungen begehen, die eine Straftat darstellen, werden gemäß dem Gesetz strafrechtlich zur Verantwortung gezogen.

Artikel 56: Verstößt eine Person gegen die Bestimmungen dieses Gesetzes, indem sie falsche Werbung veröffentlicht, Verbraucher täuscht oder irreführt und die legitimen Rechte und Interessen von Verbrauchern schädigt, die Waren kaufen oder Dienstleistungen erhalten, trägt der Werbetreibende die zivilrechtliche Haftung gemäß Artikel 56 Gesetz. Können Werbetreibende oder Verlage den tatsächlichen Namen, die Adresse und die effektiven Kontaktinformationen der Werbetreibenden nicht angeben, können Verbraucher von den Werbetreibenden oder Verlagen eine Vorauszahlung verlangen.

Wenn falsche Werbung für Waren oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Leben und der Gesundheit des Verbrauchers zu einem Schaden für den Verbraucher führt, haften der Werbetreibende, der Herausgeber und der Sprecher gesamtschuldnerisch mit dem Werbetreibenden.

Wenn falsche Werbung für Waren oder Dienstleistungen, die nicht im vorstehenden Absatz aufgeführt sind, den Verbrauchern schadet, entwirft, produziert, handelt oder veröffentlicht der Werbebetreiber, Verleger oder Sprecher, der wissentlich oder hätte wissen müssen, dass die Werbung falsch ist, dennoch , empfiehlt oder nachweist, dass es eine hohe Haftung gegenüber dem Werbetreibenden übernimmt.

Artikel 57: Wenn eine der folgenden Handlungen begangen wird, ordnet die Marktaufsichts- und Verwaltungsabteilung die Einstellung der Werbung an und verhängt gegen den Werbetreibenden eine Geldstrafe von mindestens 200.000 Yuan, jedoch nicht mehr als 1 Million Yuan. Wenn die Umstände schwerwiegend sind, kann die Geschäftslizenz widerrufen werden, und die Werbeprüfungsbehörde muss das Genehmigungsdokument für die Werbeprüfung widerrufen und den Antrag auf Werbeprüfung nicht innerhalb eines Jahres annehmen; Für Werbebetreiber und Verlage beschlagnahmt die Abteilung für Marktüberwachung und -verwaltung Werbeausgaben und verhängt eine Geldstrafe von mindestens 200.000 Yuan, jedoch nicht mehr als 1 Million Yuan. Bei schwerwiegenden Umständen kann die Gewerbeerlaubnis auch widerrufen werden:

(1) Veröffentlichung von Werbung, die unter die in den Artikeln 9 und 10 dieses Gesetzes genannten verbotenen Umstände fällt;

(2) Verstoß gegen Artikel 15 dieses Gesetzes durch die Veröffentlichung von Werbung für verschreibungspflichtige Medikamente, pharmazeutische Vorläuferchemikalien, medizinische Geräte und Behandlungsmethoden zur Drogenrehabilitation;

(3) Verstoß gegen Artikel 20 dieses Gesetzes durch die Veröffentlichung von Werbung für Milchprodukte, Getränke und andere Lebensmittelprodukte für Säuglinge, die angeblich die Muttermilch ganz oder teilweise ersetzen;

(4) Veröffentlichung von Tabakwerbung unter Verstoß gegen Artikel 22 dieses Gesetzes;

(5) Verstoß gegen Artikel 37 dieses Gesetzes durch Verwendung von Werbung zur Werbung für Produkte oder Dienstleistungen, deren Herstellung oder Verkauf verboten ist, oder für Waren oder Dienstleistungen, für die Werbung verboten ist;

(6) Verstoß gegen die Bestimmungen von Artikel 40 Absatz 1 dieses Gesetzes durch die Veröffentlichung von Werbung für medizinische, pharmazeutische, gesunde Lebensmittel, medizinische Geräte, Kosmetika, alkoholische Getränke, Schönheitswerbung in Massenmedien, die sich an Minderjährige richtet, sowie Werbung für Online-Spiele, die schädlich ist die körperliche und geistige Gesundheit von Minderjährigen.

Artikel 58: Wenn eines der folgenden Verhaltensweisen begangen wird, ordnet die Marktaufsichts- und Verwaltungsabteilung die Einstellung der Werbung an, weist den Werbetreibenden an, die Auswirkungen im entsprechenden Umfang zu beseitigen, und verhängt eine Geldstrafe von mindestens einmal, jedoch nicht mehr mehr als das Dreifache der Werbekosten. Wenn die Werbungskosten nicht kalkulierbar oder erheblich niedrig sind, wird eine Geldstrafe von mindestens 100.000 Yuan und höchstens 200.000 Yuan verhängt; In schwerwiegenden Fällen wird eine Geldbuße mindestens des Dreifachen, höchstens jedoch des Fünffachen der Werbungskosten verhängt. In Fällen, in denen die Werbekosten nicht kalkulierbar sind oder wesentlich niedriger ausfallen, wird eine Geldstrafe von mindestens 200.000 Yuan und höchstens einer Million Yuan verhängt. Die Geschäftslizenz kann widerrufen werden, und das Genehmigungsdokument für die Werbeprüfung wird von der Werbeprüfungsbehörde widerrufen. Der Werbeprüfungsantrag wird innerhalb eines Jahres nicht angenommen

(1) Veröffentlichung von Werbung für medizinische Behandlung, Medikamente und medizinische Geräte unter Verstoß gegen Artikel 16 dieses Gesetzes;

(2) Verstoß gegen Artikel 17 dieses Gesetzes durch die Einbeziehung von Funktionen zur Behandlung von Krankheiten in die Werbung sowie durch die Verwendung medizinischer Sprache oder einer Sprache, die die beworbenen Waren leicht mit Arzneimitteln oder medizinischen Geräten verwechseln kann;

(3) Veröffentlichung von Werbung für gesunde Lebensmittel unter Verstoß gegen Artikel 18 dieses Gesetzes;

(4) Veröffentlichung von Werbung für Pestizide, Tierarzneimittel, Futtermittel und Futtermittelzusatzstoffe unter Verstoß gegen Artikel 21 dieses Gesetzes;

(5) Veröffentlichung von Alkoholwerbung unter Verstoß gegen Artikel 23 dieses Gesetzes;

(6) Veröffentlichung von Bildungs- und Ausbildungsanzeigen unter Verstoß gegen Artikel 24 dieses Gesetzes;

(7) Die Veröffentlichung von Werbung für Waren oder Dienstleistungen mit erwarteten Investitionsrenditen, wie z. B. Investitionsförderung, verstößt gegen Artikel 25 dieses Gesetzes;

(8) Veröffentlichung von Immobilienanzeigen unter Verstoß gegen Artikel 26 dieses Gesetzes;

(9) Veröffentlichung von Werbung für Nutzpflanzensamen, Forstsamen, Grassamen, Vieh und Geflügel, Wassersämlinge und Zucht unter Verstoß gegen Artikel 27 dieses Gesetzes;

(10) Verstoß gegen die Bestimmungen von Artikel 38 Absatz 2 dieses Gesetzes durch den Einsatz von Minderjährigen unter zehn Jahren als Werbesprecher;

(11) Verstoß gegen die Bestimmungen von Artikel 38 Absatz 3 dieses Gesetzes durch den Einsatz natürlicher Personen, juristischer Personen oder anderer Organisationen als Werbesprecher;

(12) Verstoß gegen Artikel 39 dieses Gesetzes durch die Veröffentlichung von Werbung in Grund- und weiterführenden Schulen und Kindergärten oder durch die Verwendung von Artikeln, die sich auf Grund- und weiterführende Schüler oder Kleinkinder beziehen;

(13) Wer gegen die Bestimmungen von Artikel 40 Absatz 2 dieses Gesetzes verstößt, indem er Werbung für Waren oder Dienstleistungen veröffentlicht, die sich an Minderjährige unter vierzehn Jahren richten, muss:

(14) Die Veröffentlichung von Anzeigen ohne Prüfung verstößt gegen Artikel 46 dieses Gesetzes.

Wenn eine medizinische Einrichtung eine rechtswidrige Handlung im Sinne des vorstehenden Absatzes begeht und die Umstände schwerwiegend sind, kann die Gesundheitsverwaltung zusätzlich zur Bestrafung durch die Marktaufsichts- und Verwaltungsabteilung gemäß diesem Gesetz den Diagnose- und Behandlungsgegenstand widerrufen oder der medizinischen Einrichtung die Praxiserlaubnis entziehen.

Wenn Werbetreibende oder Verleger wissentlich oder hätten wissen müssen, dass rechtswidrige Handlungen im Sinne des ersten Absatzes dieses Artikels begangen wurden, sie aber dennoch entwerfen, produzieren, als Agenten fungieren oder veröffentlichen, muss die Abteilung für Marktaufsicht und -verwaltung die Werbeausgaben einziehen und eine Geldstrafe verhängen mindestens das Einfache und höchstens das Dreifache der Werbungskosten. Sind die Werbungskosten nicht kalkulierbar oder wesentlich niedriger, wird eine Geldstrafe von mindestens 100.000 Yuan, jedoch höchstens 200.000 Yuan verhängt; Bei schwerwiegenden Umständen wird eine Geldbuße mindestens des Dreifachen, höchstens jedoch des Fünffachen der Werbungskosten verhängt. Können die Werbeausgaben nicht berechnet werden oder sind sie erheblich niedriger, wird eine Geldstrafe von mindestens 200.000 Yuan, jedoch nicht mehr als einer Million Yuan verhängt, und die zuständigen Abteilungen können das Werbeverlagsgeschäft einstellen und die Geschäftslizenz widerrufen.

Artikel 59: Wenn eines der folgenden Verhaltensweisen begangen wird, ordnet die Marktaufsichts- und Verwaltungsabteilung die Einstellung der Werbung an und verhängt gegen den Werbetreibenden eine Geldstrafe von bis zu 100.000 Yuan:

(1) Werbeinhalte, die gegen die Bestimmungen von Artikel 8 dieses Gesetzes verstoßen;

(2) Der in der Werbung zitierte Inhalt verstößt gegen die Bestimmungen von Artikel 11 dieses Gesetzes;

(3) Werbung mit Patenten verstößt gegen die Bestimmungen von Artikel 12 dieses Gesetzes;

(4) Verstoß gegen Artikel 13 dieses Gesetzes durch Werbung, die die Waren oder Dienstleistungen anderer Hersteller und Betreiber herabsetzt. Werbetreibende und Verleger, die wissentlich oder hätten von rechtswidrigen Handlungen im Sinne des vorstehenden Absatzes wissen müssen, aber dennoch entwerfen, produzieren, als Agenten fungieren oder veröffentlichen, werden von der Marktüberwachungs- und Managementabteilung mit einer Geldstrafe von bis zu 100.000 Yuan belegt.

Verstößt eine Werbung gegen die Bestimmungen des Artikels 14 dieses Gesetzes, ist sie nicht erkennbar oder verstößt sie gegen die Bestimmungen des Artikels 19 dieses Gesetzes, indem sie Werbung für medizinische, pharmazeutische, medizinische Geräte oder Reformkost in verschleierter Form veröffentlicht, muss die Marktaufsichts- und Verwaltungsabteilung dies tun die Wiedergutmachung anordnen und gegen den Werbetreibenden eine Geldstrafe von höchstens 100.000 Yuan verhängen.

Artikel 60: Wenn ein Werbebetreiber oder Herausgeber gegen die Bestimmungen von Artikel 34 dieses Gesetzes verstößt, indem er es versäumt, das Werbegeschäftsmanagementsystem gemäß den einschlägigen nationalen Vorschriften einzurichten und zu verbessern oder indem er den Inhalt von Anzeigen nicht überprüft, werden die Marktaufsicht und Die Verwaltungsabteilung ordnet ihnen Korrekturen an und kann eine Geldstrafe von bis zu 50.000 Yuan verhängen. Wenn ein Werbebetreiber oder Verlag gegen die Bestimmungen von Artikel 35 dieses Gesetzes verstößt, indem er seine Gebührenstandards und -methoden nicht offenlegt, ordnet die Preisbehörde ihm Korrekturen an und kann eine Geldstrafe von bis zu 50.000 Yuan verhängen.

Artikel 61: Wenn ein Werbesprecher auf einen der folgenden Umstände stößt, beschlagnahmt die Marktaufsichts- und Verwaltungsabteilung die illegalen Gewinne und verhängt eine Geldstrafe, die mindestens das Einfache, aber nicht mehr als das Zweifache der illegalen Gewinne beträgt:

(1) Verstoß gegen die Bestimmungen von Artikel 16, Absatz 1, Punkt 4 dieses Gesetzes durch die Abgabe von Empfehlungen oder Zertifizierungen in der Werbung für medizinische Behandlung, Medikamente oder medizinische Geräte;

(2) Verstoß gegen die Bestimmungen von Artikel 18 Absatz 1 Punkt 5 dieses Gesetzes durch die Abgabe von Empfehlungen oder Zertifizierungen in der Werbung für gesunde Lebensmittel;

(3) Wer gegen die Bestimmungen von Artikel 38 Absatz 1 dieses Gesetzes verstößt, indem er Waren oder Dienstleistungen empfiehlt oder nachweist, die er zuvor noch nicht genutzt oder erhalten hat;

(4) Wissentlich oder hätte wissen müssen, dass die Werbung falsch ist, dennoch in der Werbung Waren oder Dienstleistungen empfiehlt oder beweist.

Artikel 62: Wenn eine Werbung unter Verstoß gegen die Bestimmungen von Artikel 43 dieses Gesetzes verschickt wird, ordnet die zuständige Abteilung die Einstellung der rechtswidrigen Handlung an und verhängt gegen den Werbetreibenden eine Geldstrafe von mindestens 5.000 Yuan, jedoch höchstens 30.000 Yuan .

Wer unter Verstoß gegen die Bestimmungen des zweiten Absatzes von Artikel 44 dieses Gesetzes Werbung im Internet veröffentlicht, ohne das Schlusszeichen deutlich anzugeben und die Ein-Klick-Schließung sicherzustellen, wird von der Marktaufsichts- und Verwaltungsabteilung dazu aufgefordert Korrekturen, und die Werbetreibenden werden mit einer Geldstrafe von mindestens 5.000 Yuan und höchstens 30.000 Yuan belegt.

Artikel 63 Wenn der Verwalter öffentlicher Plätze, ein Telekommunikationsunternehmen oder ein Anbieter von Internetinformationsdiensten unter Verstoß gegen die Bestimmungen von Artikel 45 dieses Gesetzes weiß oder wissen sollte, dass Werbeaktivitäten rechtswidrig sind und nicht gestoppt werden, unterliegen die Marktüberwachung und -verwaltung Die Abteilung beschlagnahmt das illegale Einkommen. Wenn das illegale Einkommen mehr als 10.000 Yuan beträgt, wird außerdem eine Geldstrafe in Höhe von mindestens dem Einmaligen und höchstens dem Dreifachen des illegalen Einkommens verhängt. Beträgt das illegale Einkommen weniger als 50.000 Yuan, wird ebenfalls eine Geldstrafe von mindestens 10.000 Yuan und höchstens 50.000 Yuan verhängt. Wenn die Umstände schwerwiegend sind, müssen die zuständigen Abteilungen das betreffende Geschäft gemäß den gesetzlichen Bestimmungen aussetzen.

Artikel 64: Wenn ein Antragsteller gegen die Bestimmungen dieses Gesetzes verstößt, indem er wahre Informationen verheimlicht oder falsche Materialien zur Beantragung einer Werbeprüfung bereitstellt, darf die Werbeprüfungsbehörde den Antrag nicht annehmen oder genehmigen, eine Verwarnung aussprechen und den Antrag des Antragstellers auf Werbeprüfung nicht annehmen innerhalb eines Jahres; Erlangt ein Antragsteller durch Täuschung, Bestechung oder andere unzulässige Mittel die Genehmigung für eine Werbebewertung, widerruft die Werbeprüfungsbehörde diese und verhängt eine Geldstrafe von mindestens 100.000 Yuan, jedoch nicht mehr als 200.000 Yuan. Der Werbeprüfungsantrag des Antragstellers wird innerhalb von drei Jahren nicht angenommen.

Artikel 65: Gegen diejenigen, die gegen die Bestimmungen dieses Gesetzes verstoßen, indem sie Werbeprüfungs- und Genehmigungsdokumente fälschen, verändern oder übertragenRing, werden ihre illegalen Gewinne von der Marktaufsichts- und Verwaltungsabteilung beschlagnahmt und müssen nicht mit einer Geldstrafe belegt werden weniger als 10.000 Yuan, aber nicht mehr als 100.000 Yuan.

Artikel 66: Wer sich an illegalen Aktivitäten im Sinne dieses Gesetzes beteiligt, wird von der Marktaufsichts- und Verwaltungsabteilung in seinen Kreditakten erfasst und gemäß den einschlägigen Gesetzen und Verwaltungsvorschriften öffentlich bekannt gegeben.

Artikel 67: Wenn ein Radiosender, ein Fernsehsender oder eine audiovisuelle Verlagseinheit illegale Werbung veröffentlicht oder Werbung in getarnter Form in Form von Nachrichtenberichten veröffentlicht oder getarnte Werbung für medizinische, pharmazeutische, medizinische Geräte oder Reformkost veröffentlicht Form durch die Einführung von Gesundheits- und Wellnesswissen, und die Marktüberwachungs- und Managementabteilung verhängt Strafen gemäß diesem Gesetz, sie benachrichtigt die zuständigen Abteilungen für Nachrichtenveröffentlichung, Radio und Fernsehen sowie andere relevante Abteilungen. Die zuständigen Abteilungen für Nachrichtenveröffentlichung, Rundfunk und Fernsehen sowie andere relevante Abteilungen verhängen im Einklang mit dem Gesetz Sanktionen gegen die verantwortlichen Vorgesetzten und das direkt verantwortliche Personal. Bei schwerwiegenden Umständen kann das Werbeverlagsgeschäft des Mediums eingestellt werden. Wenn die zuständigen Behörden für Nachrichten und Verlagswesen, Rundfunk und Fernsehen sowie andere relevante Abteilungen es versäumen, Rundfunkstationen, Fernsehstationen und audiovisuelle Verlagseinheiten gemäß den Bestimmungen des vorstehenden Absatzes zu behandeln, müssen die zuständigen Vorgesetzten und das direkt verantwortliche Personal dies tun nach dem Gesetz bestraft werden.

Artikel 68: Werbetreibende, Werbebetreiber und Werbeverleger, die gegen die Bestimmungen dieses Gesetzes verstoßen und eine der folgenden Amtshandlungen begehen, haften nach dem Gesetz zivilrechtlich:

(1) Schädigung der körperlichen und geistigen Gesundheit von Minderjährigen oder Behinderten in der Werbung;

(2) Das Patent einer anderen Person fälschen;

(3) Verleumdung der Waren und Dienstleistungen anderer Hersteller und Betreiber;

(4) Verwendung des Namens oder Bildes einer anderen Person in der Werbung ohne Zustimmung;

(5) Andere Verstöße gegen die legitimen Bürgerrechte und Interessen anderer.

Artikel 69: Wenn der gesetzliche Vertreter eines Unternehmens oder Unternehmens, dessen Geschäftslizenz aufgrund der Veröffentlichung falscher Werbung oder anderer in diesem Gesetz festgelegter rechtswidriger Handlungen entzogen wurde, persönlich für die rechtswidrigen Handlungen verantwortlich ist, darf er nicht als Direktor fungieren. Vorgesetzter oder leitendes Personal des Unternehmens oder Unternehmens für drei Jahre ab dem Datum des Widerrufs der Gewerbelizenz.

Artikel 70: Wer gegen die Bestimmungen dieses Gesetzes verstößt, indem er die Aufsicht und Inspektion der Marktaufsichts- und Verwaltungsabteilungen verweigert oder behindert oder andere Handlungen begeht, die einen Verstoß gegen das öffentliche Sicherheitsmanagement darstellen, wird mit Strafen für das öffentliche Sicherheitsmanagement gemäß Artikel 70 belegt das Gesetz; Wer Straftaten begeht, wird nach dem Gesetz strafrechtlich zur Verantwortung gezogen.

Artikel 71: Wenn die Werbeprüfungsbehörde eine Überprüfungs- und Genehmigungsentscheidung zu illegalen Werbeinhalten trifft, werden die verantwortlichen Vorgesetzten und das direkt verantwortliche Personal von der Ernennungs- und Entlassungsbehörde oder der Aufsichtsbehörde gemäß dem Gesetz bestraft; Wer Straftaten begeht, wird nach dem Gesetz strafrechtlich zur Verantwortung gezogen.

Artikel 72: Versäumt es die Marktaufsichts- und Verwaltungsabteilung, illegales Werbeverhalten, das bei der Ausübung der Werbeüberwachungspflichten festgestellt wurde, zu untersuchen und zu ahnden, oder illegales Werbeverhalten, das gemeldet oder beanstandet wurde, werden die zuständigen Vorgesetzten und das direkt verantwortliche Personal bestraft im Einklang mit dem Gesetz. Mitarbeiter der Marktüberwachungs- und -verwaltungsabteilungen sowie der für das Werbemanagement zuständigen Abteilungen, die ihre Pflichten vernachlässigen, ihre Macht missbrauchen oder Günstlingswirtschaft und Betrug betreiben, werden nach dem Gesetz bestraft.

Stellen die ersten beiden Taten eine Straftat dar, wird die strafrechtliche Verantwortlichkeit nach dem Gesetz verfolgt.

Kapitel 6 Ergänzende Bestimmungen

Artikel 73: Der Staat fördert und unterstützt die Entwicklung öffentlicher Werbeaktivitäten, verbreitet sozialistische Grundwerte und tritt für zivilisierte Anpassungs ein. Die Massenmedien sind verpflichtet, öffentlich-rechtliche Werbung zu veröffentlichen. Radiosender, Fernsehsender und Zeitungsverlage veröffentlichen öffentlich-rechtliche Werbung gemäß dem vorgeschriebenen Layout, den vorgeschriebenen Zeitfenstern und der vorgeschriebenen Dauer. Die Verwaltungsmaßnahmen für Werbung im öffentlichen Dienst werden von der Marktüberwachungs- und Verwaltungsabteilung des Staatsrates in Zusammenarbeit mit den zuständigen Abteilungen formuliert

ITIS-Verpackung ist eines der zehn größten Papier- und Druckunternehmen in China. Wir waren schon immer die standhaftesten Durchsetzer verschiedener Gesetze und Vorschriften in der Branche. Und Werbegesetze sind eng mit unserer Papierdruck- und Verpackung-Industrie verbunden. Jedes Wort, Muster, Markenzeichen usw., das auf dem Anpassungisierten Karton Verpackung unserer Anpassunger gedruckt wird, steht im Zusammenhang mit Gesetzen und Vorschriften. Im Folgenden finden Sie verschiedene Einführungen zum chinesischen Werberecht, die meiner Meinung nach vielen Kunden dabei helfen können, entsprechende Geschäfte in China zu tätigen.


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